Warum ist ein Mikrochip wichtig?


Chip- und Registrierungspflicht für Hunde und Zuchtkatzen


Seit 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

Dies gilt ebenso für Hunde, die aus anderen EU-Ländern nach Österreich verbracht werden (siehe Reisen mit Tieren). Durch die Kennzeichnung mittels Mikrochip, ist ein Hund eindeutig unter einem einmaligen Nummerncode identifizierbar – ist der Hund entlaufen, kann er somit rascher seinem Besitzer zurückgeführt werden. Auch bei ausgesetzten oder gestohlenen Tieren, ist die Kennzeichnung hilfreich.

Tierarztpraxis d'Orazio Mikrochip Hund

Welpen müssen bis zum Alter von drei Monaten gechippt werden. Auch muss der Hund vor der ersten Weitergabe, z.B. wenn der Hund vom Züchter übernommen wird, bereits mittels Mikrochip gekennzeichnet sein.

Die Implantation des etwa reiskorngroßen Mikrochips erfolgt durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mittels Kanüle an der linken Halsseite. Dies ist nahezu schmerzlos und vergleichbar mit einer Impfung.

Seit Anfang 2010 gibt es eine österreichweite Datenbank, in der alle Hunde gemäß § 24a des Tierschutzgesetzes registriert werden müssen. Zifferncode des Mikrochips, sowie Daten des Tieres und des Besitzers werden in einer Datenbank gesammelt. Nur dadurch kann ein entlaufenes Tier mit seinem Besitzer in Verbindung gebracht werden.

Möglichkeiten, um einen Hund in der Heimtierdatenbank zu melden:

  • Registrierung selbst online durchführen: mittels aktivierter Bürgerkarte und gültiger Email-Adresse. → zur Heimtierdatenbank
  • Die Tierärztin/der Tierarzt, der die Kennzeichnung vorgenommen hat, kann im Auftrag des Besitzers die Meldung über eine private Datenbank vornehmen. Dies ist kostenpflichtig.
  • Der Besitzer kann die Daten an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde melden, die dann die Registrierung vornimmt. Hierbei können Gebühren anfallen.
  • Die Meldung kann auch über sonstige Meldestellen erfolgen, die eine § 24a Meldung gemäß Tierschutzgesetz durchführen (z.B. ein Tierheim, welches seine Hunde bei Aufnahme und Abgabe selbst meldet).

Bei einer Registrierung erhalten Sie eine Registrierungsnummer. Diese Registrierungsnummer ist die Bestätigung für eine erfolgreiche Meldung.

Welche Daten sind notwendig?

Personenbezogene Daten:

  • Name
  • Art und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises
  • Zustelladresse
  • Kontaktdaten
  • Geburtsdatum
  • Datum der Aufnahme der Haltung
  • Datum der Abgabe und neuer Halter/neue Halterin (Name und Nummer eines Lichtbildausweises)

Tierbezogene Daten:

  • Rasse
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Mikrochipnummer
  • Durchgeführte Eingriffe
  • Geburtsland
  • Freiwillig: Nummer des Heimtierausweises und Datum und Impfstoff der letzten Tollwutimpfung.

Weitere Informationen finden Sie auch auf www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere

Registrierung von Zuchtkatzen in Österreich

Tierarztpraxis d'Orazio Mikrochip

Seit 01.01.2018 gilt die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung auch für Zuchtkatzen. Jede Halterin/jeder Halter von Zuchtkatzen ist verpflichtet, das Tier innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung oder nach der Übernahme eines bereits gekennzeichneten Tieres zu melden.

Jungtiere, die für die Zucht vorgesehen sind, müssen spätestens vor Ausbildung der bleibenden Eckzähne so gekennzeichnet werden.

nähere Informationen finden Sie auch unter → www.oesterreich.gv.at 

Als Tierärzte stehen wir Ihnen in allen Anliegen rund um das Thema
Chippen und Registrieren Ihres Haustieres zur Verfügung!


Wir sind für Sie und Ihren Liebling da!

Ihr Team von der Tierarztpraxis d’Orazio

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